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Mindestens 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) zu schulen. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 und DGUV Information 205-023 zur Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern
Inhalte der Schulung:
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Gerst Feuerschutz
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