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Ausbildung zum Brandschutzhelfer Brandschutzhelfer Brandschutzhelfer

Jährliche Unterweisung von Mitarbeitern nach ASR A2.2 und A2.3

Mindestens 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) zu schulen. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 und DGUV Information 205-023 zur Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern

Inhalte der Schulung:

  • Löschtaktik und praktische Löschübungen 
  • Unterscheidung in Brandklassen
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Wirkungsweise und die Eignung der Löschmittel
  • Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
  • Brandgefahren und häufige Brandursachen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmeldeeinrichtungen
  • Funktion von Feuerlöscheinrichtungen
  • vorbeugender Gebäude-Brandschutz
  • Flucht- und Rettungswege
  • Feuerwehr und Alarmlierung

Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.