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Wir beraten bei der Planung und Montage der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskennzeichnung. Mit der Veröffentlichung der neuen ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) haben sich die Sicherheitskennzeichen geändert. Nur Unternehmen, die nach dem neuesten Stand der Technik kennzeichnen, können die Vorgaben der ArbStättV erfüllen.
Nach DIN 4844/F005, ASR A 1.3/BGV A 8/F05 eines der wichtigsten Brandschutzzeichen
Gerst Feuerschutz
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In regelmäßigen Abständen informieren wir über Neuigkeiten zum Betrieblichen Brandschutz.