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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Verbotszeichen, Gebotszeichen, Warnzeichen, Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Handzeichen, Flucht- und Rettungspläne

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die vorliegende Technische Regel ASR A1.3 schreibt die Technische Regel ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) fort und wurde unter Federführung des Fachausschusses „Sicherheitskennzeichnung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier1 zur Neuordnung des
Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) erarbeitet.

Inhalt:

  1. Zielstellung
  2. Anwendungsbereich
  3. Begriffsbestimmungen
  4. Allgemeines
  5. Kennzeichnung
  6. Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
  7. Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen

Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen

Die Technischen Vorgaben, Regelungen und Vorschriften sind sehr umfangreich!

Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Laut Statistik: Alle 3 Minuten brennt es in Deutschland!

Schützen Sie sich vor dem Verlust Ihrer Betriebsstätte!

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