Nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §22 ist die Mitarbeiterschulung Pflicht für Ihr Unternehmen.
Ist ein wichtiges Instrument zur Betriebssicherheit und dem Schutz von Personen und dem Unternehmen. Oft wird die Brandgefährdung und die sehr schnelle Ausweitung eines kleinen Brandes unterschätzt. Wenn auch die Feuerwehr rasch vor Ort ist, kann sich bereits ein Entstehungsbrand zu einem großen Feuer ausbreiten.
Wir informieren Sie über die Risiken und zeigen Ihnen die Lösungsmöglichkeiten!
Unterweisung:
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten … mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Brandschutzhelfer:
Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Gerst Feuerschutz
Steinstraße 15
72411 Bodelshausen
Telefon: 07471 501743
Mobil: 01522 9640650
E-Mail: GERST-HMS@EMAIL.DE
Schützen Sie sich vor dem Verlust Ihrer Betriebsstätte!
In regelmäßigen Abständen informieren wir über Neuigkeiten zum Betrieblichen Brandschutz.